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Hessen greift Unternehmen in der Corona-Krise unter die Arme

Hessen will Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, weiter entlasten. Dazu sollen ihnen die aufgrund einer Dauerfristverlängerung geleisteten Umsatzsteuersondervorauszahlungen für 2020 auf Antrag zurückgezahlt werden. Zudem sollen fällige oder fällig werdende Steuerzahlungen auf Antrag zinsfrei gestundet werden, sollten diese aufgrund von wirtschaftlichen Problemen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nicht gezahlt werden können.

Foto: martaposemuckel/Pixabay

„Bund und Länder haben eine Reihe von wichtigen steuerlichen Soforthilfen abgestimmt. Daran anknüpfend gehen wir noch einen Schritt weiter: Hessen gibt seiner Wirtschaft vorübergehend eine Liquiditätsspritze, indem wir bereits getätigte Sondervorauszahlungen der Umsatzsteuer auf formlosen Antrag kurzfristig zurückerstatten können. Dies kann unsere Wirtschaft kurzfristig um bis zu 1,5 Milliarden Euro entlasten“, sagte der Hessische Finanzminister Dr. Thomas Schäfer. „Da die Wirtschaft in weiten Teilen von der Corona-Krise betroffen ist, verzichten wir auf die sonst übliche ausführliche Prüfung und vereinfachen das Verfahren.“, so Schäfer weiter. Die Rückerstattung kann laut Finanzminister ganz unbürokratisch mit einem formlosen Antrag oder am besten über ELSTER beantragt werden.

 

Darüber hinaus werden auf Antrag der Steuerpflichtigen bis zum 31. Dezember 2020 bereits fällige oder fällig werdende Steuerzahlungen zinsfrei gestundet, wenn die Forderungen aufgrund finanzieller Probleme in Folge des Corona-Virus nicht geleistet werden können. Anträge auf Stundung müssen bis zum 31. Dezember 2020 bei den zuständigen Finanzämtern gestellt werden und können sich auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer beziehen.