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Neue Corona-Hilfen: Unternehmen können Sozialversicherungsbeiträge später zahlen

Wie die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf die Sozialversicherungsträger berichtet, müssen Arbeitgeber in Deutschland, die aufgrund der Coronavirus-Krise in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge abführen.

Auf Antrag können sich betroffene Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge für März und April 2020 stunden lassen. Dazu müssen sie sich lediglich formlos unter Bezug auf ihre Notlage durch Corona und den Paragrafen SGB IV direkt an ihre jeweils zuständige Krankenkasse wenden, die Ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt.

 

Allerdings ist für eine Stundung der Sozialversicherungseiträge des Monats März Eile geboten – diese muss bis spätestens morgen, Donnerstag, den 26.03.2020 formlos beantragt werden.

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Formblatt Stundung der Sozialversicherungsbeiträge
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