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Antwort aus dem Innenministerium

Mitte März hatte sich der Landesinnungsverband des hessischen Bestattergewerbes hessenBestatter mit einem Schreiben an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport gewandt und anlässlich der derzeitigen Corona-Krise zwei Forderungen aufgestellt: Zum einen sollte die Bestattungsfrist für Urnen auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden, zum anderen sollten Bestatter als systemrelevante Personengruppe in die Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus vom 13. März 2020 aufgenommen werden. Am heutigen Tage (17. April 2020) haben wir ein Antwortschreiben des Hessischen Innenministers Peter Beuth erhalten.

Auf unsere Forderung, die Bestattungsfrist für Urnen auf unbestimmte Zeit auszusetzen, um Angehörigen eine würdevolle Beisetzung im Beisein von Verwandten und Freunden zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen, reagierte der Innenminister folgendermaßen:

 

„Die gesetzliche Regelung in §16 Abs. 1 S. 5 FBG kann ohne Zustimmung des Landtags nicht außer Kraft gesetzt werden. […] Aufgrund dieser besonderen Situation wird mein Haus die Kommunen anweisen, von Bußgeldverfahren wegen Überschreitung der 9-Wochen-Frist in §16 Abs. 1 S. 5 FBG vorläufig abzusehen.“

 

Auf unser Anliegen, die Bestatter als systemrelevante Personengruppe in die Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus vom 13. März 2020 aufzunehmen, ging der Innenminister wie folgt ein: 

 

„Ihren Wunsch, die Bestatter als systemrelevant einzustufen, kann ich fachlich nachvollziehen und werde das im Krisenstab entsprechend unterstützen. Die Ressortzuständigkeit obliegt hier aber dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration.“

 

Abschließend brachte Innenminister Beuth noch seinen Dank für den Einsatz und das Engagement der Bestatter im Rahmen der Bekämpfung des Coronavirus zum Ausdruck.

 

„Wir begrüßen das positive Schreiben des Hessischen Innenministers, das uns zeigt, dass unsere Anliegen von der Politik gehört werden.“, zeigt sich Hermann Hubing, Geschäftsführer von hessenBestatter, erfreut über das Antwortschreiben. „Was die Einstufung der Bestatter als systemrelevant betrifft, sind wir zunächst einmal zufrieden, bleiben aber auch gespannt, wie unser Anliegen nun im Krisenstab sowie im zuständigen Ministerium für Soziales und Integration aufgenommen wird. Wir werden uns auf jeden Fall weiter dafür einsetzen, dass Bestatter in Hessen endlich als systemrelevant eingestuft werden.“, so Hubing weiter.