· 

Programm zur Sicherung von Ausbildungsplätzen

Um einen Einbruch der betrieblichen Ausbildung als Folge der Corona-Krise zu vermeiden, hat das Bundeskabinett am 24. Juni 2020 das Programm „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen. Allein im Handwerk wurden bislang 18 Prozent weniger Lehrverträge abgeschlossen als im Vorjahr. Die fünf beschlossenen Maßnahmen sollen nun helfen, diesen Trend zu stoppen.

Die fünf Maßnahmen im Überblick:

1) Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot fortführen): Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, bekommen einmalig 2.000 Euro pro im Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenem Ausbildungsvertrag (nach Abschluss der Probezeit).

 

2) Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot erhöhen): Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung darüber hinaus erhöhen, erhalten für jeden zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).

 

3) Vermeidung von Kurzarbeit: KMU, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens 50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, werden mit 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat gefördert, in dem dies der Fall ist.


4) Auftrags- und Verbundausbildung: Wenn KMU die Ausbildung temporär nicht fortsetzen können, können andere KMU, Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister zeitlich befristet die Ausbildung übernehmen und dafür Förderung erhalten. Dies gilt, wenn der Geschäftsbetrieb des ursprünglich ausbildenden KMU vollständig oder zu wesentlichen Teilen pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Auflagen betroffen ist, die eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs maßgeblich behindern.

 

5) Übernahmeprämie: KMU, die Auszubildende aus coronabedingt insolventen KMU bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, erhalten je Auszubildendem eine Prämie von 3.000 Euro.

Antragsberechtigt für die Maßnahmen 1) und 2) sind Betriebe, die in der ersten Jahreshälfte 2020 mindestens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt haben oder deren Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent gegenüber den Vorjahresmonaten eingebrochen ist. Die Fördervoraussetzungen für die Maßnahmen 3) bis 5) können Sie den FAQs des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (www.bmbf.de/ausbildungsplätze-sichern) entnehmen.