Grundsicherung

  • Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst stemmen können, können beim jeweiligen Jobcenter Grundsicherung beantragen.
  • Die Voraussetzungen zum Bezug von Grundsicherung sind im Zuge der Corona-Krise erheblich erleichtert worden. #
  • Antragstellerinnen und Antragsteller müssen derzeit weder ihr Vermögen offenlegen noch antasten.
  • Diese Ausnahmen gelten für sechs Monate.
  • Die Grundsicherung kann durchaus neben der Soforthilfe bezogen werden.
  • Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie weitere Informationen zur Grundsicherung.