KREDITE, FÖRDERMITTEL, DARLEHEN UND BÜRGSCHAFTEN


Bundeshilfen

kfw-Kredite

Am 23. März 2020 startete das neue KfW-Sonderprogramm 2020, das mit verbesserten Kreditbedingungen sowohl kleinen und mittelständischen als auch Großunternehmen weitere Erleichterung in der Corona-Krise verschaffen soll. Dazu wurde das KfW-Sonderprogramm von der Bundesregierung mit unbegrenzten Mitteln ausgestattet.

 

Beantragen können Unternehmen den KfW-Kredit bei Ihrer Bank oder Sparkasse.

 

Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier:


Hessen

Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen

 

Die Liquiditätshilfe ist eine Unterstützung des Landes Hessen für Unternehmen in Kooperation mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Ab 26.03.2020 können kurzfristige Liquiditätshilfen in Form von Darlehen über die „Hausbanken“ beantragt werden.

  • Die WIBank stellt über die Hausbank ein so genanntes Nachrangdarlehen in Höhe von mindestens 5.000 Euro bis maximal 200.000 Euro zur Verfügung.
  • Bei einem Nachrangdarlehen wird auf eine zusätzliche Risikoabsicherung durch die Hausbank verzichtet.

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WiBank) hat auf ihrer Internetseite Informationen zur Hilfe für Unternehmen gegen die Corona-Krise zusammengefasst. Hier geht es zu den Informationen. (Externer Link)

Die Agentur für Arbeit hat ihrerseits einen Übersichts-Flyer zu den Liquiditätshilfen des Landes Hessen erstellt.

Download
Übersicht Liquiditätshilfen
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Kredite

Kapital für Kleinunternehmen (KfK)

  • Kredite für kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von bis zu fünf Millionen Euro
  • Darlehen werden zwischen 25.000 Euro und 150.000 Euro gewährt.
  • Bankübliche Sicherheiten sind nicht notwendig.
  • Detaillierte Informationen finden Sie hier. (Externer Link)

 

Förderprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW)

  • Aus dem Förderprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW) können kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro über ihre Hausbank Betriebsmittelkredite bis 1 Mio. Euro (bisher 650 TEUR) erhalten.
  • Detaillierte Informationen finden Sie hier. (Externer Link)

bürgschaften

  • Bürgschaften bis 2,5 Millionen Euro (bisher 1,25 Mio.) mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent (bisher bis zu 60%) bietet die Bürgschaftsbank Hessen in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen an.
  • Dazu zählen auch Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 312.500 Euro (nunmehr für alle förderfähigen Unternehmen), die mit 80-prozentiger Bürgschaftsquote besichert (Bürgschaftshöchstbetrag somit 250.000 EUR) und bei Erfüllung aller Kriterien besonders schnell erteilt werden.
  • Weitere Informationen finden Sie hier. (Externer Link)

Rheinland-Pfalz

Kredite und Darlehen

Starke Unternehmen Rheinland-Pfalz

 

Alle Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent) können im Rahmen des Zukunftsfonds Starke Unternehmen Rheinland-Pfalz ein Sofortdarlehen des Landes über ihre Hausbank beantragen:

  • Vorgesehen sind Laufzeiten von sechs Jahren und eine Haftungsfreistellung der Hausbank von 90 Prozent. 
  • Die Zeit bis 31.12.2021 ist tilgungsfrei. 
  • Tilgung ist auf Wunsch des Kreditnehmers jederzeit möglich.

Die Höchstsummen für die Sofortkredit sind wie folgt gestaffelt:

  • bis zu 10 Mitarbeiter 10.000 EUR
  • bis zu 30 Mitarbeiter 30.000 EUR

Unternehmen mit 11 bis 30 Beschäftigten erhalten zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der Kreditsumme.

Programmdarlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

 

Zur Abdeckung des unmittelbaren Finanzierungsbedarfs (Betriebsmittel) bieten bietet die ISB rheinland-pfälzischen Unternehmen bekannte Programmdarlehen an:

Für diese Programme gelten die Antragsvoraussetzungen unverändert fort. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbanken.

Tilgungsaussetzungen bei Programmdarlehen

 

Ab sofort werden Unternehmen auch bei Programmdarlehen ohne Haftungsfreistellung auf formlosen Antrag der Hausbank auf dem Bankenleitweg großzügige Tilgungsaussetzungen gewährt.

  • Diese werden zunächst bis Jahresende 2020 befristet.
  • Zinsstundungen und Laufzeitverlängerungen sind damit nicht verbunden.
  • Wir gehen davon aus, dass von dieser Möglichkeit nur in Abstimmung zwischen dem Endkunden und der Hausbank Gebrauch gemacht wird, da Tilgungsaussetzungen nach derzeitiger Einschätzung in der Regel auf der Ebene der Hausbanken als Forbearance-Maßnahme mit entsprechenden Konsequenzen in der Risikobewertung anzusehen sind.

Bürgschaften

Für Risikoübernahmen stehen Unternehmen in Rheinland-Pfalz sowohl die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH als auch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zur Verfügung:

 

Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH

  • Die Bürgschaftsbank hat im Rahmen des Maßnahmenpaketes der Bundesregierung die Bürgschaftsobergrenze für alle Finanzierungsanlässe auf 2,5 Mio. Euro angehoben. 
  • Durch die Schaffung einer Eigenkompetenz für Bürgschaften bis 250.000 Euro soll die Bearbeitungsgeschwindigkeit nochmals erhöht werden. 
  • Die Bürgschaftsquote beträgt dabei bis zu 80 %. 
  • Erreichbar ist die Bürgschaftsbank unter der Telefonnummer 06131 62915-65, per E-Mail: info@bb-rlp.de sowie über das Finanzierungsportal.

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

  • Für Bürgschaften über 2,5, Mio. Euro ist die ISB zuständig. 
  • Dabei können bei Betriebsmittelkrediten nunmehr auch Bürgschaftsquoten bis zu 80 % beantragt werden.
  • Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie hier. (Externer Link)