Um einen Einbruch der betrieblichen Ausbildung als Folge der Corona-Krise zu vermeiden, hat das Bundeskabinett am 24. Juni 2020 das Programm „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen. Allein im Handwerk wurden bislang 18 Prozent weniger Lehrverträge abgeschlossen als im Vorjahr. Die fünf beschlossenen Maßnahmen sollen nun helfen, diesen Trend zu stoppen.
1. Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot fortführen)
Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, werden mit einer Ausbildungsprämie gefördert. Sie erhalten für
jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 2.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).
2. Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot erhöhen)
Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 zusätzlich abgeschlossenen
Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).
3. Vermeidung von Kurzarbeit
KMU, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens 50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, werden mit 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für
jeden Monat gefördert, in dem dies der Fall ist.
4. Auftrags- und Verbundausbildung
Wenn KMU die Ausbildung temporär nicht fortsetzen können, können andere KMU, Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister
zeitlich befristet die Ausbildung übernehmen und dafür Förderung erhalten. Dies gilt, wenn der Geschäftsbetrieb des ursprünglich ausbildenden KMU vollständig oder zu wesentlichen Teilen
pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Auflagen betroffen ist, die eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs maßgeblich behindern.
5. Übernahmeprämie
KMU, die Auszubildende aus Corona-bedingt insolventen KMU bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, erhalten je Auszubildendem eine Prämie von 3.000 Euro.
Antragsberechtigt für die Maßnahmen 1) und 2) sind Betriebe, die in der ersten Jahreshälfte 2020 mindestens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt haben oder deren Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent gegenüber den Vorjahresmonaten eingebrochen ist. Die Fördervoraussetzungen für die Maßnahmen 3) bis 5) können Sie den FAQs des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Externer Link!) entnehmen.
Bei Rückfragen stehen Ihnen Hermann Hubing (Tel.: 05621 7919-65, Mobil: 0172 670 1677) oder Csilla Klausner (Tel.: 05621 7919 64) gerne zur Verfügung.