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„Kleiner Asbestschein“ ab 2021 – Weitere Qualifizierungen in Planung!

Neufassung TRGS 519

Durch die Aufnahme von Putzen und Spachtelmassen, die vor 1993 aufgebracht wurden, in die Neufassung der TRGS 519 dürfen Arbeiten am Putz bei nachgewiesenem Asbest nur noch durch qualifizierte Unternehmen erfolgen. Der Fachverband bietet am 2021 spezielle Qualifizierungen dafür an.

(Foto: TischlerNRW; Rudy&Peter Skitterians/Pixabay)
(Foto: TischlerNRW; Rudy&Peter Skitterians/Pixabay)

Anfang November berichteten wir online ausführlich über die Neufassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ (TRGS 519) vom 17.10.2019, in dessen Rahmen Putze und Spachtelmassen, die vor 1993 aufgebracht wurden, in die technische Regel aufgenommen wurden (Nachzulesen hier unter diesem Link). Da hierdurch Arbeiten am Putz bei nachgewiesenem Asbest nur noch durch qualifizierte Unternehmen erfolgen dürfen, hat der Fachverband Leben Raum Gestaltung Hessen/Rheinland-Pfalz in Zusammenarbeit mit dem Landesinnungsverband Dachdeckerhandwerk Hessen speziell für das Tischlerhandwerk einen Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Anlage 4C der TRGS 519 entwickelt, der nach bestandener Prüfung als Sachkundeseminar durch das Regierungspräsidium Kassel anerkannt wird.

 

Parallel werden in Zusammenarbeit mit dem Glaserhandwerk und den Berufsgenossenschaften (BG Bau, BGHM, BG ETEM) emissionsarme Verfahren für den Fensterausbau getestet. Gemeinsam mit den hessischen Behörden soll zudem ein Verfahren entwickelt werden, das auch ohne besondere Qualifizierung die Beprobung von Putzen und Spachtelmassen durch die Handwerker bzw. Bauherren erlaubt. Dies würde sehr schnell zeigen, ob ein Putz hochgradig belastet ist, was nach Vermutungen der Behörden nicht der Fall sein wird. Für die Zukunft ist geplant, die Qualifizierung nach Anlage 4C TRGS auch innerhalb der Meistervorbereitungskurse an der Holzfachschule Bad Wildungen anzubieten.