Bundestag stoppt Sozialversicherungspflicht von Dozenten

Aufatmen bei Bildungsträgern

Der Fachverband Leben Raum Gestaltung begrüßt die jüngste Entscheidung des Bundestages, die eine klare Regelung zur Sozialversicherungspflicht von Dozenten in der Bildungsarbeit schafft. Mit der einstimmig beschlossenen Gesetzesänderung im Rahmen des Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR wird auf das sogenannte „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022 (B 12 R 3/20 R) reagiert. Die neue Übergangsregelung im § 127 SGB IV stellt sicher, dass Dozenten, die mit Bildungseinrichtungen auf Basis von Honorarverträgen zusammenarbeiten und gemeinsam mit ihren Auftraggebern von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen sind, nicht nachträglich in die Sozialversicherungspflicht gezwungen werden.

 

 

Die Gesetzesänderung bedeutet eine erhebliche Erleichterung für Bildungseinrichtungen und Dozenten gleichermaßen. Der Beschluss stellt klar, dass für Lehrtätigkeiten, die auf selbstständiger Basis vereinbart wurden, bis zum 31. Dezember 2026 keine rückwirkende Versicherungspflicht besteht. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen bislang keine Pflichtbeiträge entrichtet wurden. Damit wird eine erhebliche Rechtsunsicherheit beseitigt, die in den vergangenen Jahren für große Verunsicherung im Bildungsbereich gesorgt hatte.

 

 

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Gesetzgeber auf die massiven Probleme reagiert hat, die das Herrenberg-Urteil für unsere Branche geschaffen hat und danken allen hieran Beteiligten“, erklärt Hermann Hubing, Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Leben Raum Gestaltung. „Die Regelung schützt sowohl Bildungsträger als auch Dozenten vor existenzbedrohenden Nachforderungen und schafft endlich wieder eine verlässliche Basis für die Zusammenarbeit.“

 

 

Gerade in der beruflichen Bildung ist die Praxisnähe essenziell. Handwerkliche Schulungen und Fortbildungen profitieren von der Expertise selbstständiger Dozenten, die aus der Praxis kommen und ihr Wissen flexibel weitergeben. Die nun geschaffene Regelung schützt dieses bewährte System und stellt sicher, dass die Bildungsarbeit nicht durch unnötige Bürokratie ausgebremst wird. 

 

Der Fachverband Leben Raum Gestaltung wird den weiteren Gesetzgebungsprozess aufmerksam begleiten und sich weiterhin für eine nachhaltige Verbesserung der Rahmenbedingungen für selbstständige Dozenten in der beruflichen Bildung einsetzen.