In den 1950er- und 1960er-Jahren war Asbest ein beliebter und günstiger Baustoff. Mit der Neufassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ (TRGS 519) vom 17.10.2019 wurden Putze und Spachtelmassen, die vor 1993 aufgebracht wurden, in die technische Regel aufgenommen. Die Vorschriften dieser TRGS müssen von Auftraggebern, Planern und Ausführenden, aber auch von Privatpersonen eingehalten werden.