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Kurskorrektur beim Gebäudemodernisierungsgesetz

Wichtiger Erfolg für das Tischler- und Schreinerhandwerk

Konsequente Interessenvertretung zeigt Wirkung: GModG schafft mehr Rechts- und Planungssicherheit für das Tischler- und Schreinerhandwerk. (Quelle: TSD)
Konsequente Interessenvertretung zeigt Wirkung: GModG schafft mehr Rechts- und Planungssicherheit für das Tischler- und Schreinerhandwerk. (Quelle: TSD)

Tischler Schreiner Deutschland (TSD) begrüßt den Beschluss des Bundestags zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Mit dem Inkrafttreten zum 01. November 2026 löst das Gesetz das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab. Für das Tischler- und Schreinerhandwerk besonders wichtig: Mit der Streichung der §§ 71 bis 71p sowie § 72 GEG setzt der Gesetzgeber eine zentrale Forderung um, für die sich TSD im Gesetzgebungsverfahren mit Nachdruck eingesetzt hatte. Die bisherigen Regelungen hätten für viele holzverarbeitende Betriebe erhebliche Rechts- und Investitionsunsicherheit geschaffen.

„Der Bundestag hat eine wichtige Hürde aus dem Weg geräumt. Für unsere Betriebe bedeutet die Korrektur der bisherigen Regelungen einen wichtigen Schritt hin zu mehr Rechts- und Planungssicherheit. Jetzt darf die Politik aber nicht auf halber Strecke stehen bleiben. Wer die energetische Sanierung des Gebäudebestands beschleunigen will, muss Investitionen ermöglichen“, sagt TSD-Präsident Thomas Radermacher.

TSD-Hauptgeschäftsführerin Dr. Katharina Gamillscheg unterstreicht den Erfolg der intensiven fachlichen Interessenvertretung von Tischler Schreiner Deutschland: „Mit dem Bundestagsbeschluss werden Regelungen korrigiert, die in der Praxis erhebliche Probleme verursacht hätten. Wir haben diese Korrektur im Gesetzgebungsverfahren konsequent eingefordert und begrüßen, dass der Gesetzgeber unsere fachlichen Argumente aufgegriffen hat.“

TSD hatte frühzeitig auf die Diskrepanz zwischen den Regelungen des GEG und der Brennstoffliste der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) hingewiesen. Insbesondere die Regelung des § 71g GEG hätte dazu geführt, dass bei Neuerrichtung von Holzfeuerungsanlagen bestimmte Brennstoffe ausgeschlossen worden wären, obwohl diese nach der 1. BIm-SchV zulässig sind. Betroffen gewesen wären vor allem Betriebe, die anfallende Produktionsreste aus Holzwerkstoffen sowie beschichteten oder behandelten Hölzern in dafür zugelassenen Feuerungsanlagen energetisch verwerten.

Mit dem Bundestagsbeschluss endet die Debatte für TSD jedoch nicht. Eine höhere Renovierungsquote lässt sich nur erreichen, wenn Investitionen in die Gebäudehülle dauerhaft verlässlich unterstützt werden. Maßnahmen an Fenstern, Fassaden und weiteren Bauteilen senken den Energiebedarf nachhaltig und schaffen die Grundlage für den effizienten Einsatz unterschiedlicher Heizsysteme. 

„Die Fortführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein wichtiges Signal, um Investitionen in den Gebäudebestand anzustoßen. Energetische Sanierung stärkt nicht nur die Energieeffizienz, sondern sichert auch Beschäftigung und regionale Wertschöpfung im Handwerk. Umso wichtiger ist es, weitere Anreize wie den Handwerkerbonus richtig auszugestalten – die zuletzt beschlossene Reduzierung der Steuerermäßigung weist aus unserer Sicht in die falsche Richtung“, so TSD-Präsident Thomas Radermacher.

 

Quelle: TSD