Sachkundenachweis nach Anlage 4C der TRGS 519

„Kleiner Asbestschein“ – neuer Lehrgang im Mai 2022


Mit der Neufassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ (TRGS 519) vom 17.10.2019, dürfen Arbeiten am Putz bei nachgewiesenem Asbest nur noch durch qualifizierte Unternehmen erfolgen. Als Reaktion darauf hat das hessische Tischlerhandwerk einen Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Anlage 4C der TRGS 519 entwickelt, der mit einer Prüfung durch das Regierungspräsidium Kassel abgeschlossen wird. 

 

Insgesamt besteht die Fortbildung aus 17 Lerneinheiten und dauert zwei Tage. Sie wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Diese wird noch vor Ort ausgewertet, so dass alle Teilnehmer bei bestandener Prüfung das Ergebnis mitgeteilt bekommen. Alle, die an den Lehrgängen teilgenommen haben, dürfen nach erfolgreich bestandener Prüfung bei nachgewiesenem Asbest bestimmte Arbeiten am Putz durchführen.

 

Der nächste Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Anlage 4C der TRGS 519 findet am 11. und 12. Mai 2022 in Bad Wildungen statt.

 

Weitere Informationen zum Seminarangebot des Verbandes Leben Raum Gestaltung