Am 01. August 2022 tritt das neue Nachweisgesetz in Kraft. Dieses Gesetz setzt die seit dem 31. Juli 2019 geltende europäische Arbeitsbedingungsrichtlinie in deutsches Recht um. Mit diesem Gesetz werden bereits bestehende Nachweispflichten des Arbeitgebers ausgeweitet. Eine Nichtbeachtung der neuen gesetzlichen Vorgaben kann mit Geldbußen von bis zu 2.000 Euro geahndet werden.
Wichtig ist, dass diese Regelungen für alle Arbeitsverhältnisse ab dem 1. August 2022 gelten; sie gelten ausdrücklich nicht für bereits bestehende Arbeitsverträge, es sei denn, der Arbeitnehmer verlangt dies.
Um seinen Mitgliedern die wichtigsten Neuerungen im neuen Nachweisgesetz vorzustellen, veranstaltet der Fachverband zwei inhaltlich identische Online-Seminare. Hierfür konnte die Referatsleiterin Arbeitsrecht und Tarifpolitik beim Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH), Birgit Schweer, als Dozentin gewonnen werden. Sie wird im Rahmen der Veranstaltungen die wesentlichen Inhalte des Gesetzes erläutern und praxisnahe Tipps zur Umsetzung geben.
- Donnerstag, 28. Juli 2022 von 09.00 bis 10.00 Uhr
- Mittwoch, 24. August 2022 von 16.00 bis 17.00 Uhr
Die Online-Seminare finden per Zoom-Meeting statt. Die Einwahldaten zum Zoom-Meeting erhalten die Teilnehmer nach Anmeldung unter info@leben-raum-gestaltung.de oder per Fax 05621 7919-89.
Die hier beigefügten Anlagen enthalten Informationen zu den wesentlichen Änderungen bei der Nachweispflicht.