Digitale Infoveranstaltungen für Innungsbetriebe

Neue gesetzliche Anforderungen an die Barrierefreiheit

Am 28. August und 3. September 2025 informierte der Fachverband Leben Raum Gestaltung über die neuen gesetzlichen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der zugehörigen Verordnung (BFSGV). In zwei identischen Online-Veranstaltungen vermittelte Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten, Landesbeauftragte für barrierefreie IT des Landes Hessen, praxisnahes Wissen zu den Pflichten, die künftig auch auf Handwerksbetriebe zukommen können – etwa wenn sie bestimmte Umsatz- oder Beschäftigungsgrenzen überschreiten oder digitale Dienste wie Websites oder Online-Shops anbieten.


Mit insgesamt über 50 teilnehmenden Innungsbetrieben aus Hessen und Rheinland-Pfalz stieß das Angebot auf großes Interesse. Im Zentrum stand die Frage, wie digitale Barrierefreiheit rechtssicher umgesetzt werden kann – und welche Unterstützungsangebote es dazu vom Land gibt. Die Referentin erläuterte unter anderem, welche Produkte und Dienstleistungen betroffen sind, welche Anforderungen an technische Dokumentationen und Konformitätserklärungen gestellt werden und wie die zuständigen Marktüberwachungsbehörden künftig prüfen.


Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 28. Juni 2025 wird der barrierefreie Zugang zu digitalen Informationen und Angeboten zur verbindlichen Anforderung – auch in vielen Betrieben des Handwerks. Der Fachverband wird die weitere Umsetzung beobachten und bei Bedarf mit weiteren Informations- und Schulungsangeboten unterstützen.