-
Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst stemmen können, können beim jeweiligen Jobcenter Grundsicherung beantragen.
-
Die Voraussetzungen zum Bezug von Grundsicherung sind im Zuge der Corona-Krise erheblich erleichtert worden. #
-
Antragstellerinnen und Antragsteller müssen derzeit weder ihr Vermögen offenlegen noch antasten.
-
Diese Ausnahmen gelten für sechs Monate.
-
Die Grundsicherung kann durchaus neben der Soforthilfe bezogen werden.
-
Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie weitere Informationen zur
Grundsicherung.