Sachverständige im Tischlerhandwerk

Gerichte, aber ebenso auch Firmen, Institutionen und Endkunden, benötigen im Streitfall oft einen Sachverständigen, um fachliche Fragen zu klären. Dafür gibt es die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, die sich zur absoluten Objektivität und Neutralität verpflichtet haben und sich darüber hinaus ständig weiterbilden.

 

Der Sachverständige sorgt zwischen den Parteien für eine sachlich und fachlich fundierte Beurteilung von handwerklichen Arbeiten. Die öffentliche Bestellung garantiert, dass das Wissen des Sachverständigen regelmäßig überprüft wird. Sachverständige tragen eine große Verantwortung, um den Sachverständigenvorschriften der Handwerkskammern gerecht zu werden.

 

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Bewerbung Sachverständigenwesen

Die sieben Handwerkskammern in Hessen und Rheinland-Pfalz bestellen und vereidigen Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern auf der Rechtsgrundlage der §§ 91 Abs. 1 Nr. 8 HwO und §§ 36 und 36 a GewO. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige vermittelt den Gerichten und Behörden das für ihre Entscheidung notwendige Fachwissen.

 

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zum öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen ist der Fachverband Leben Raum Gestaltung Hessen/Rheinland-Pfalz von den Kammern beauftragt, die überdurchschnittliche Sachkunde der Sachverständigen zu begutachten. Den Ablauf des Bewerbungsverfahrens finden Sie hier:

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Der Weg zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
_der weg zum ö.b.v. sachverständigen.pdf
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Prüfungstermine

 

Schriftliche Prüfung:      09.05.2023

Mündliche Prüfung:       26.06.2023

Ihr Ansprechpartner:

Ulrich Leber

Tel.: 05621/7919-76

leber@leben-raum-gestaltung.de